Anmeldung Lernanfänger 2025/2026
Am 1. August 2025 wird Ihr Kind schulpflichtig.
Der Zeitraum der Anmeldung für die Lernanfänger zum Schuljahr 2025/2026 ist von Montag, 07.10.2024 bis Freitag, 18.10.2024.
Die Öffnungszeiten des Sekretariats sind wie folgt:
- Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8 Uhr - 11:30 Uhr und von 13 Uhr - 15 Uhr
- Dienstag von 8 Uhr - 11:30 Uhr und von 13 Uhr - 16 Uhr
- Freitag von 8 Uhr - 11:30 Uhr
Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Ihre eigenen Personalpapiere (Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung bzw. den Mietvertrag)
- Geburtsurkunde Ihres Kindes zur Vorlage
- sonstige Personalpapiere Ihres Kindes
- eine Vollmacht des zweiten Elternteils, wenn Sie getrennt leben, aber das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind haben und nicht zusammen zur Anmeldung kommen können
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Formulare bereits lesbar ausgefüllt mit.
- Anlage 1 - Anmeldung für das Schuljahr 2025/2026
-
Anmeldung und Aufnahme in die Grundschule- oder
Gemeinschaftsschule
- Antrag zur Aufnahme eines Kindes in eine andere öffentliche Grund- oder Gemeinschaftsschule (falls zutreffend)
Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der Ganztagsschule
o Betreuung von 13.30 bis 16 Uhr kostenfrei für alle Kinder der 1. Klasse ohne
Prüfung und Bedarfsfeststellung
o Bedarfsfeststellung bei Randmodulen (6 Uhr-7.30 Uhr / 16 Uhr-18 Uhr)
o kostenfreies Mittagessen
o Ferienbetreuung für Kinder der 1. Klasse von 7:30 bis 16 Uhr kostenfrei
Alle Eltern schließen einen Vertrag mit JugTB ab, unabhängig davon, welche Module gewählt werden. Bitte nutzen Sie dazu das ausfüllbare Formular.
Alle Formulare zur Schulanmeldung und Anträge auf ergänzende Betreuung und Förderung finden Sie hier.
Das folgende Formular und die entsprechenden Hinweise sind nur für die Eltern relevant und zutreffend, die einen Antrag zur Aufnahme eines Kindes in eine andere Grund- oder Gemeinschaftsschule stellen wollen.
Zurückstellung vom
Schulbesuch
Die folgenden Informationen sind für die Eltern relevant, die einen Antrag zur Zurückstellung vom Schulbesuch stellen wollen. Eine Rückstellung von der Schulbesuchspflicht gemäß § 42 Absatz 3 SchulG kann nur erfolgen, wenn eine angemessene Förderung des Kindes in einer Einrichtung der Jugendhilfe erfolgt. Der Antrag der Erziehungsberechtigten ist zu begründen und eine fachliche Stellungnahme der Kita beizufügen. Dies sollte bei der Anmeldung, spätestens bis zum 28.02.2025, an der zuständigen Grundschule eingereicht werden.
Antragskinder
Gemäß § 42 Absatz 3 SchulG können
"Antragskinder" aufgenommen werden, wenn kein Sprachförderbedarf vorliegt. Antragskinder sind zwischen dem 01.10.2019 und 31.03.2010 geboren. Diese werden den Schulpflichtigen gleichgestellt.
Jüngere Kinder können nicht aufgenommen werden. Für die Zuweisung eines Schulplatzes benötigt das Schulamt für alle "Kann-Kinder" den QuaSta-Bogen.
Zuzüge
Zuzüge für die Einschulung zum Schuljahr 2025/2026 werden nur über das Schulamt
genehmigt. Dazu müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: Meledebescheinigung, Miet- oder Kaufvertrag und 3. Nachweis (z.B. Anmeldung Strom, etc.).
Übergang Kindergarten-Schule
Hier erhlaten Sie wichtige Informationen zum Übergang Ihres Kindes vom Kindergarten in die Schule.